Abrechnungswesen
Die Vergütungen für tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 27. Juli 2017 berechnet. Für tierärztliche Leistungen im Notdienst (Zeiten außerhalb der Praxisöffnungszeiten) gilt die am 01.01.2020 geänderte Gebührenordnung. Die Arzneimittelpreise richten sich nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung. Die Rechnungserstellung erfolgt durch die Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide r.V. (http://www.tvheide.de).
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) / Information der Bundestierärztekammer
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Die Untersuchung, Beratung und Betreuung von Nutztierbeständen wurde um 30 Prozent teurer.
Während des Notdienstes wird pauschal 50,00 € pro Tierarztbesuch berechnet. Für tierärztliche Leistungen im Notdienst darf der zweifache Gebührensatz nicht unterschritten werden. Je nach Aufwand darf der 4-fache Gebührensatz in Rechnung gestellt werden. Das Wegegeld beträgt im Notdienst mindestens 11,40 € ,je Doppelkilometer 3,40 €.
§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für die tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen gilt der Mustervertrag und die Hinweise zur Verwendung des Mustervertrages zur Turnierbetreuung der bayerischen Landestierärztekammer (Vertrag über tierärztliche Turnierbetreuung/pdf, Hinweise zur Verwendung des Mustervertrages zur Turnierbetreuung/pdf).
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist seit mittlerweile neun Jahre nicht erfolgt. Die Höhe der Anpassung entspricht dabei noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und ist entsprechend äußert maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel. Auch das Wegegeld ist, vor allem infolge der hohen Treibstoffpreise, in keinster Weise angemessen für die heutzutage durch ein Praxisfahrzeug entstehenden Kosten und die im Straßenverkehr aufgewendete Zeit des Tierarztes.
In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, welche erhebliche Investitionen in die Computertechnik/Software und einen hohen Schreibaufwand verursachen.
Die Aufwertung des Notdienstes ist notwendig gewesen, da immer weniger Tierarztpraxen auf Grund von Personalmangel und hohen Lohnkosten für Nachtdienst und Wochenenddienst Notdienst anbieten. Um auch zukünftig einen flächendeckenden Notdienst aufrecht zu erhalten, ist dies nur durch eine entsprechende Verfügung möglich.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z.B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere
Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de – "Gebührenordnung"